Ausbildung
Die Ausbildung der Gerichtsvollzieher
Die Ausbildungszeit zum Gerichtsvollzieher beträgt derzeit 18 Monate. Der Bewerber wird dann für zwei Wochen einem Gerichtsvollzieher zugeteilt, bei dem er lediglich den Geschäftsablauf und die Aufgaben kennenlernen soll, die zu bewältigen sind. Damit werden die Bewerber zuerst einen fachtheoretischen Unterricht erhalten, bevor sie in den praktischen Teil eingeführt werden.
Für die Ausbilder hat das den Vorteil, dass er einen Bewerber erhält, welcher theoretische Kenntnisse von der GVO u. GVGA hat. Hier ist sicherlich viel Zeit gespart, sodass eine praktische Ausbildung sofort in vollem Umfang erfolgen kann. Vorteil für die Bewerber ist sicherlich die einheitliche Grundlage der Gesetze und Verordnungen, bevor die Praxis sie einholt. Die Justizschule hat mit dieser ZAPO/GV (Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Gerichtsvollzieher) mehr Flexibilität gewonnen, mit der sie auf die jeweiligen Erfordernisse ohne grossen Verwaltungsaufwand eingehen kann.